fbpx
Kapitel Hamid
Widenmattstrasse 18,
4334 - Sisseln
Aargau
Switzerland
Kapitel H Limited Şirketi
Ostim OSB MAH. 100.YIL BLV. NO: 27 Block B
Yenimahalle/Ankara
Türkiye
Kapitel H

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Pflichten des Entwicklers

Kapitel Hamid, (Widenmattstrasse 18, 4334 Sisseln, Aargau, Schweiz), im Folgenden als „der Entwickler“ bezeichnet, verpflichtet sich, dem Kunden Web- und App-Entwicklungsdienste und digitale Marketingdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Entwickler wird seine Aufgaben mit professionellem Können, Sorgfalt und Umsicht im Einklang mit den Branchenstandards ausführen. Der Entwickler ist verpflichtet, eine offene Kommunikationslinie mit dem Kunden aufrechtzuerhalten, rechtzeitig Fortschrittsberichte zu liefern und die Zustimmung und Rückmeldung des Kunden in jeder Entwicklungsphase einzuholen.

2. Lieferbedingungen

Der Entwickler wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um festgelegte Leistungstermine einzuhalten, aber solche Termine sind nur Schätzungen. Der Entwickler haftet nicht für Kosten, Ausgaben, Schäden, Verluste oder sonstige Haftungen, die aus einer Verzögerung resultieren. Wenn eine Verzögerung droht, wird der Entwickler den Kunden unter Angabe der Gründe und des Ausmaßes der Verzögerung benachrichtigen und alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die Verzögerung zu minimieren.

3. Vergütung

Die Gebühren für die Dienstleistungen werden im Projektkonzept oder in der separaten Vereinbarung zwischen dem Entwickler und dem Kunden festgelegt. Der Entwickler hat das Recht, den Kunden monatlich oder am Ende jeder vereinbarten Meilenstein zu fakturieren. Der Kunde hat jede Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Auf überfällige Beträge kann ab dem Fälligkeitsdatum ein jährlicher Zinssatz von 10% berechnet werden, bis die Zahlung erfolgt ist.

4. Rechte an geistigem Eigentum

Der Entwickler erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte an geistigem Eigentum an allen Kreationen, Innovationen, Modifikationen, Designs, Konzepten, Software, Daten und anderen Ergebnissen und Lieferungen, die unter dieser Vereinbarung erbracht werden, unabhängig davon, ob sie vom Entwickler allein oder mit anderen entwickelt wurden, ausschließlich dem Kunden gehören. Der Entwickler wird alle erforderlichen Dokumente ausführen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um diese Rechte an den Kunden abzutreten.

5. Änderungen der Spezifikationen

Jede Anforderung für Änderungen im Umfang oder bei der Ausführung der Dienstleistungen muss schriftlich von beiden Parteien vereinbart werden. Der Entwickler wird jede Änderungsanforderung prüfen und dem Kunden einen Vorschlag zur Genehmigung unterbreiten, der die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Gebühren, den Zeitplan oder andere Aspekte der Vereinbarung angibt.

6. Vertraulichkeit

Der Entwickler wird keine vertraulichen Informationen, die er im Rahmen dieser

Vereinbarung erhält, offenlegen oder solche Informationen zu seinem eigenen Nutzen oder zum Nutzen Dritter verwenden, außer wenn dies zur Erfüllung der Dienstleistungen erforderlich ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

7. Garantien des Entwicklers

Der Entwickler garantiert, dass die Arbeit in Übereinstimmung mit anerkannten Branchenstandards und -praktiken auf hohem Niveau ausgeführt wird, dass er Fehler oder Auslassungen auf eigene Kosten beheben wird und dass er für alle Arbeiten qualifiziertes Personal einsetzen wird. Der Entwickler garantiert nicht, dass die Software fehlerfrei sein wird oder ohne Unterbrechungen funktioniert.

8. Haftungsübernahme

Jede Partei soll die andere Partei und ihre Direktoren, Beauftragten, Verbundenen, Distributoren, Vertreter und Mitarbeiter verteidigen, schadlos halten und von jeglichen Ansprüchen, Klagen, Aktionen oder Verlusten befreien, die aus jeglichen Ansprüchen resultieren, die mit den fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen oder vorsätzlichem Fehlverhalten der entschädigenden Partei, ihrer Direktoren, Beauftragten, Verbundenen, Distributoren, Vertreter und Mitarbeiter in Zusammenhang stehen.

9. Änderungen der Vereinbarung

Diese Vereinbarung kann nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes schriftliches Instrument geändert, modifiziert, ersetzt oder gekündigt werden.

10. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung wird nach den Gesetzen der Schweiz ausgelegt und geregelt. Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden vor den Schweizer Gerichten geklärt.

Diese Nutzungsbedingungen treten mit dem von beiden Parteien vereinbarten und unterzeichneten Datum in Kraft.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten

Bereit dazu,
mit uns zu arbeiten?