Recht2026-08-2912 Min.

EU AI Act: Verschobene Hochrisiko-Fristen, sofortige Transparenzpflichten für DACH-Unternehmen

Der EU AI Act bringt ab August 2026 neue Transparenzpflichten für Unternehmen im DACH-Raum. Trotz Verschiebungen bei Hochrisiko-Systemen sind sofortige Anpassungen und eine strategische KI-Governance unerlässlich, um Bus

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Kapitel H Research Team

Kapitel H

Der 2. August 2026 war ein Stichtag, der in vielen Unternehmen des deutschsprachigen Raums (DACH) aufmerksam verfolgt wurde. Er sollte den vollen Geltungsbereich des EU AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme markieren. Eine kurzfristige, aber strategische Anpassung im Rahmen des sogenannten "Digital Omnibus"-Pakets hat diese Fristen nun verschoben. Dies bedeutet jedoch keine Entwarnung, sondern vielmehr eine Betonung der bereits ab diesem Datum gültigen, weitreichenden Transparenzpflichten und anderer wichtiger Bestimmungen. Für Unternehmen im DACH-Raum ist es von entscheidender Bedeutung, die gestaffelten Inkrafttretensdaten genau zu verstehen und die unmittelbaren Anforderungen umzusetzen. Denn die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist längst Realität, und sie erfordert eine proaktive und informierte Anpassung. Die Arbeiterkammer (AK) in Österreich verdeutlicht dies mit einer eindringlichen Warnung vor fehlerhaften KI-Informationen im Arbeitsrecht, die auf nationale Rechtsunterschiede nicht eingehen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit von Präzision und Verlässlichkeit im Umgang mit KI, gerade in sensiblen Bereichen.

Der EU AI Act: Ein gestaffelter Fahrplan mit unmittelbaren Konsequenzen

Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Er ist seit dem 1. August 2024 schrittweise in Kraft getreten. Der 2. August 2026 war ein zentraler Meilenstein, an dem ursprünglich umfangreiche Compliance-Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme hätten wirksam werden sollen. Das EU-Parlament und der Rat haben jedoch im Juli 2026 ein "Digital Omnibus"-Paket verabschiedet. Dieses Paket verschiebt die Fristen für einige der komplexesten Regelungen, insbesondere jene, die Hochrisiko-KI-Systeme betreffen. Ziel dieser Verschiebung ist es, den Unternehmen und Behörden mehr Zeit zu geben, die notwendigen technischen Standards und unterstützenden Strukturen zu etablieren. Die Verschiebung betrifft unter anderem KI-Systeme in kritischen Sektoren wie Biometrie, Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration, Asyl und Grenzkontrolle. Deren Geltungsbeginn wurde auf 2027 respektive 2028 neu terminiert.

Diese Anpassung ist als pragmatischer Schritt zu verstehen. Sie gibt den Betroffenen Raum zur Vorbereitung. Gleichzeitig bedeutet sie keine Aufhebung der Pflicht zur aktiven Auseinandersetzung mit dem Gesetz. Im Gegenteil, die sofort in Kraft tretenden Regelungen erfordern eine umgehende Umsetzung. Dazu zählen insbesondere die Transparenzpflichten gemäss Artikel 50 des AI Act. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mit begrenztem Risiko, einschliesslich generativer KI-Modelle zur allgemeinen Verwendung wie Chatbots oder Bildgeneratoren, müssen ab sofort sicherstellen, dass Nutzer erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren. Ebenso muss klar sein, wenn Inhalte, seien es Texte, Bilder, Videos oder Audioinhalte, durch KI generiert wurden. Dies schliesst sogenannte Deepfakes ein, die maschinenlesbar gekennzeichnet werden müssen. Das oberste Ziel ist es, Täuschung und Manipulation zu verhindern und Nutzern eine informierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Zudem müssen Anbieter von KI-Systemen grundlegende Informations- und Dokumentationspflichten erfüllen. Die Beachtung des EU-Urheberrechts durch generative KI-Modelle ist ebenfalls seit August 2026 verbindlich. Bereits seit Februar 2025 sind bestimmte hochproblematische KI-Praktiken, wie beispielsweise "Social Scoring" oder weitreichende biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum, verboten.

KI im DACH-Arbeitsmarkt: Chancen, Risiken und Compliance-Herausforderungen

Die Regelungen des EU AI Act haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Arbeitswelt im deutschsprachigen Raum. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Personalwesen (HR), IT und alle Abteilungen, die generative KI einsetzen. KI-Systeme im HR-Bereich, zum Beispiel bei der Bewerbervorauswahl, der Vergabe von Beförderungen, Kündigungsentscheidungen oder Leistungsbewertungen, gelten als Hochrisiko-KI. Die detaillierten Pflichten für diese Systeme wurden zwar verschoben, jedoch ist es für Unternehmen ratsam, die gewonnene Zeit proaktiv zu nutzen. Die Etablierung robuster Risikomanagement-Systeme, die sorgfältige Prüfung von Daten und deren Verwaltung, insbesondere hinsichtlich Repräsentativität und Diskriminierungsfreiheit der Trainingsdaten, sowie die Sicherstellung menschlicher Aufsicht sind unerlässlich. Verstösse können drastische Konsequenzen haben, mit Bussgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer präventiven Strategie.

Die Transparenzpflichten betreffen den Arbeitsalltag unmittelbar. Unternehmen, die KI-Chatbots für den internen Support, die Dokumentenerstellung oder in der Kundenkommunikation einsetzen, müssen gewährleisten, dass die Interaktion mit der KI klar und deutlich gekennzeichnet wird. Dasselbe gilt für KI-generierte Inhalte in internen Präsentationen, Berichten oder externen Marketingmaterialien. Eine fehlende Kennzeichnung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden und Kunden untergraben.

Ein wachsendes Problem ist die sogenannte "Schatten-KI". Eine Studie vom Februar 2026 zeigte, dass viele mittelständische Unternehmen KI-Tools ohne klare Nutzungsregeln einführen. Dies führt dazu, dass Mitarbeitende eigenständig Tools nutzen, die etablierte Sicherheitsstrukturen unterlaufen können. Die Einhaltung des EU AI Act und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird dadurch erheblich erschwert, da Unternehmen oft den Überblick verlieren, welche KI-Systeme wo und wie eingesetzt werden. Dies birgt nicht nur Compliance-Risiken, sondern auch potenzielle Datenlecks und Reputationsschäden.

Der EU AI Act steht zudem nicht isoliert. Er interagiert eng mit bestehenden Datenschutzgesetzen wie der DSGVO und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Eine saubere Risikobewertung und Governance für den Einsatz von KI sind unerlässlich, insbesondere wenn personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeitet werden. Eine Bitkom-Studie vom Februar 2026 offenbarte, dass 69 Prozent der deutschen Unternehmen Datenschutzvorgaben als Hürde für KI-Trainingsdaten empfinden. Dies zeigt den dringenden Bedarf an pragmatischen Lösungen, um Compliance zu gewährleisten, ohne Innovation zu behindern.

Schweizer Unternehmen im Fokus: Extraterritoriale Wirkung des AI Act

Obwohl der EU AI Act primär ein EU-Gesetz ist, hat er eine extraterritoriale Wirkung, die Schweizer Unternehmen direkt betrifft. Schweizer Firmen sind betroffen, wenn sie KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Dies gilt auch, wenn sie KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck anbieten oder wenn die Ergebnisse ihrer KI-Systeme in der EU genutzt werden. Dies bedeutet, dass Schweizer Unternehmen, die im EU-Markt agieren oder Produkte und Dienstleistungen anbieten, die KI nutzen und dort relevant sind, die EU-Vorgaben einhalten müssen. Zusätzlich zu diesen Anforderungen müssen Schweizer Unternehmen auch die Bestimmungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) beachten, das seit dem 1. September 2023 in Kraft ist und ebenfalls das Marktortprinzip anwendet. Eine doppelte Compliance-Anforderung, die eine genaue Prüfung und Anpassung der KI-Anwendungen erfordert. Es genügt nicht mehr, sich auf nationales Recht zu beschränken, wenn das Geschäft über die Landesgrenzen hinausgeht.

Die KI-Falle im Job: Warnung der Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) hat am 27. August 2026 eine konkrete und alarmierende Warnung veröffentlicht. Immer mehr Mitglieder der AKNÖ suchen juristischen Rat, nachdem sie sich auf Informationen aus KI-Werkzeugen wie ChatGPT oder Gemini verlassen haben. Diese KI-generierten Auskünfte erweisen sich in vielen Fällen als fehlerhaft oder unvollständig, insbesondere bei arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen, ausstehendem Gehalt oder Fristen. Das Kernproblem ist, dass generative KI-Systeme oft deutsches und österreichisches Arbeitsrecht verwechseln oder wichtige Details und nationale Besonderheiten ignorieren. Dies kann schwerwiegende Konsequenzen für Arbeitnehmende haben, bis hin zum Verlust wichtiger Ansprüche. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die AKNÖ fast 60.000 Beratungen und identifiziert dies als ein "neues Phänomen" und eine ernstzunehmende "KI-Falle im Job". Diese Warnung der AKNÖ ist eine klare Aufforderung an Unternehmen, klare Richtlinien für den Einsatz von KI zur Informationsbeschaffung zu etablieren. Zudem müssen Mitarbeitende für die kritische Prüfung von KI-generierten Inhalten sensibilisiert und geschult werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit von Informationen, die im Unternehmenskontext verwendet werden, bleibt beim Menschen.

Praktische Handlungsempfehlungen für DACH-Unternehmen

Angesichts der aktuellen Entwicklungen und des gestaffelten Inkrafttretens des EU AI Act sind proaktive Massnahmen für Unternehmen im DACH-Raum unerlässlich. Hier sind konkrete Handlungsempfehlungen:

1. Inventur und Klassifizierung Ihrer KI-Systeme: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme, sowohl offizieller als auch informeller ("Schatten-KI"). Klassifizieren Sie diese Systeme gemäss den Risikokategorien des EU AI Act (verboten, Hochrisiko, begrenztes Risiko, minimales Risiko). Dies ist die Basis für alle weiteren Schritte. 2. Umsetzung der Transparenzpflichten: Implementieren Sie umgehend Mechanismen, die sicherstellen, dass Nutzer klar erkennen, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte von KI generiert wurden. Dies kann durch sichtbare Hinweise in Benutzeroberflächen, klare Disclaimer bei generierten Texten oder maschinenlesbare Kennzeichnungen bei Bildern und Videos erfolgen. 3. Establishment einer KI-Governance: Entwickeln Sie klare interne Richtlinien für den Einsatz, die Entwicklung und den Betrieb von KI-Systemen. Definieren Sie Verantwortlichkeiten, insbesondere für Datenschutz, Ethik und Compliance. Integrieren Sie KI-Governance in bestehende Risikomanagement- und Datenschutzstrukturen. 4. Mitarbeiterschulung und "KI-Literacy": Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden umfassend im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI. Sensibilisieren Sie für die Fallstricke generativer KI, insbesondere bei der Informationsbeschaffung in rechtlichen oder sensiblen Bereichen, wie die Warnung der AKNÖ zeigt. Fördern Sie kritisches Denken und die Überprüfung von KI-generierten Inhalten. 5. Vorbereitung auf Hochrisiko-Regelungen: Nutzen Sie die durch das "Digital Omnibus"-Paket gewonnene Zeit, um sich auf die kommenden Hochrisiko-Regelungen vorzubereiten. Etablieren Sie Risikomanagement-Systeme, führen Sie Folgenabschätzungen durch und sorgen Sie für eine transparente Dokumentation. Prüfen Sie insbesondere die Qualität und Fairness Ihrer Trainingsdaten, um Diskriminierung zu vermeiden. Insbesondere im HR-Bereich sind jetzt die Grundlagen für eine spätere, gesetzeskonforme Implementierung zu schaffen. 6. Rechtliche Prüfung und Anpassung: Beauftragen Sie eine rechtliche Prüfung Ihrer KI-Anwendungen, um die Einhaltung des EU AI Act, der DSGVO und, für Schweizer Unternehmen, des revidierten DSG sicherzustellen. Klären Sie Fragen der extraterritorialen Wirkung und passen Sie Verträge mit Drittanbietern entsprechend an.

Kritische Einordnung aus Kapitel-H-Sicht

Die Verschiebung der Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme durch das "Digital Omnibus"-Paket ist aus unserer Sicht ein zweischneidiges Schwert. Einerseits bietet sie Unternehmen eine willkommene Atempause, um sich auf die komplexen Anforderungen vorzubereiten. Diese zusätzliche Zeit ist wertvoll und sollte strategisch genutzt werden, um fundierte Grundlagen für eine rechtskonforme KI-Nutzung zu schaffen. Andererseits birgt die Verschiebung die Gefahr, dass Unternehmen die Dringlichkeit der Situation unterschätzen und die Implementierung wichtiger Massnahmen auf die lange Bank schieben. Dies wäre ein Fehler. Der Kern des EU AI Act, nämlich die Verantwortung für den Einsatz von KI, bleibt unverändert. Die Transparenzpflichten und die Notwendigkeit einer soliden KI-Governance sind ab sofort bindend und bilden das Fundament für zukünftige Compliance. Wir beobachten oft, dass die Anfangsinvestition in klare Strukturen und Richtlinien als Bürde wahrgenommen wird. Tatsächlich ist sie jedoch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit und minimiert langfristig das Risiko teurer Bussgelder und Reputationsschäden. Die aktuelle Regulierung ist kein Innovationshemmnis, sondern ein Rahmen, der Vertrauen schafft. Erst durch Vertrauen in die Technologie kann ihr volles Potenzial verantwortungsvoll und nachhaltig erschlossen werden. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, schaffen einen Wettbewerbsvorteil. Sie positionieren sich als verlässliche Akteure in einem sich entwickelnden Markt.

Fazit: Jetzt handeln für eine verantwortungsvolle KI-Zukunft

Der August 2026 markiert einen wichtigen Punkt in der KI-Regulierung für Unternehmen im DACH-Raum. Trotz der Verschiebung einiger Hochrisiko-Regelungen durch das "Digital Omnibus"-Paket sind die sofort in Kraft tretenden Transparenzpflichten und die grundsätzliche Notwendigkeit einer umfassenden KI-Governance nicht zu unterschätzen. Die eindringliche Warnung der Arbeiterkammer unterstreicht die praktischen Risiken und die Notwendigkeit von "KI-Literacy" bei den Mitarbeitenden. Es geht nicht nur darum, Bussgelder zu vermeiden, sondern auch darum, das Vertrauen der Kunden und Mitarbeitenden in den Einsatz von KI zu stärken. Unternehmen müssen ihre eingesetzten KI-Systeme inventarisieren, einer sorgfältigen Risikoklassifizierung unterziehen und entsprechende Compliance-Massnahmen ergreifen. Die erfolgreiche Einführung und Nutzung von KI im Jahr 2026 hängt nicht nur von der technischen Leistungsfähigkeit ab. Sie hängt massgeblich von einer strategischen Integration, klaren Richtlinien, der fortlaufenden Qualifizierung der Mitarbeitenden und einer robusten Governance ab. Die Herausforderung besteht darin, den Spagat zwischen Innovationsfreude und regulatorischer Verantwortung zu meistern. Nur so können die Potenziale von KI verantwortungsvoll, nachhaltig und zum Nutzen des gesamten Unternehmens erschlossen werden. Kapitel H unterstützt Sie dabei, diese Herausforderungen systematisch anzugehen und die Weichen für eine KI-gestützte Zukunft zu stellen, die sowohl innovativ als auch rechtssicher ist.

Häufige Fragen

Welche Teile des EU AI Act sind ab August 2026 sofort gültig?

Ab dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten für KI-Systeme mit begrenztem Risiko (z.B. generative KI wie Chatbots) gültig, die besagen, dass Nutzer erkennen müssen, wenn sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen. Zudem müssen grundlegende Informations- und Dokumentationspflichten erfüllt und das EU-Urheberrecht beachtet werden. Bestimmte verbotene KI-Praktiken sind bereits seit Februar 2025 in Kraft.

Warum wurden die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben?

Die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme, zum Beispiel im Personalbereich, wurden durch ein "Digital Omnibus"-Paket verschoben. Dies soll Unternehmen und Behörden mehr Zeit geben, die komplexen Anforderungen an Risikomanagement-Systeme, technische Standards und unterstützende Strukturen zu implementieren. Die Geltung dieser Regelungen wurde auf 2027 respektive 2028 verschoben.

Sind Schweizer Unternehmen vom EU AI Act betroffen?

Ja, Schweizer Unternehmen sind vom EU AI Act betroffen, wenn sie KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck anbieten oder wenn die Ergebnisse ihrer KI-Systeme in der EU genutzt werden. Der EU AI Act hat eine extraterritoriale Wirkung und ergänzt die Anforderungen des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).

Was ist die Kernaussage der Warnung der Arbeiterkammer (AK) zur KI-Nutzung?

Die Arbeiterkammer warnte eindringlich vor der Nutzung generativer KI-Werkzeuge für arbeitsrechtliche Auskünfte. Diese KI-Systeme liefern oft fehlerhafte oder unvollständige Informationen, insbesondere da sie nationale Rechtsunterschiede (z.B. zwischen Österreich und Deutschland) nicht korrekt berücksichtigen. Dies kann für Arbeitnehmer zum Verlust wichtiger Ansprüche führen und unterstreicht die Notwendigkeit menschlicher Prüfung.

Welche Rolle spielt 'Schatten-KI' im Kontext des EU AI Act?

'Schatten-KI' bezieht sich auf KI-Tools, die Mitarbeitende eigenständig und ohne zentrale Steuerung im Unternehmen nutzen. Dies erschwert die Einhaltung des EU AI Act und der DSGVO erheblich, da Unternehmen den Überblick über eingesetzte Systeme und deren Compliance-Status verlieren. Eine Bestandsaufnahme und klare Nutzungsrichtlinien sind hier essentiell.

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