Recht2026-08-1510 Min.

EU AI Act: Neue Pflichten für DACH-Unternehmen ab August 2026

Der EU AI Act bringt ab dem 2. August 2026 verbindliche Transparenz- und Kompetenzpflichten für Unternehmen im DACH-Raum. Diese neuen Regeln betreffen auch den Mittelstand und erfordern proaktives Handeln bei der Nutzung

KH

Kapitel H Research Team

Kapitel H

Die Diskussion um Künstliche Intelligenz (KI) wird oft von technologischen Durchbrüchen und neuen Anwendungsfeldern dominiert. Doch im Hintergrund hat sich eine regulatorische Realität etabliert, die seit dem 2. August 2026 für Unternehmen im DACH-Raum unmittelbare und durchsetzbare Pflichten schafft. Der EU Artificial Intelligence Act (KI-Verordnung) ist nicht länger ein Zukunftsszenario, sondern ein relevanter Bestandteil des Geschäftsalltags. Insbesondere zwei zentrale Bereiche dieser Verordnung treten ab diesem Stichtag in Kraft: die Transparenzpflichten und die Notwendigkeit, KI-Kompetenz im Unternehmen sicherzustellen. Unternehmen, die den Einsatz von KI bisher als rein technische oder strategische Entscheidung betrachtet haben, müssen nun ihre Prozesse anpassen und eine proaktive KI-Governance etablieren. Wer die neuen Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur hohe finanzielle Sanktionen, sondern auch einen nachhaltigen Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern. Dies betrifft nicht nur grosse Konzerne oder reine KI-Anbieter, sondern den breiten Mittelstand, der zunehmend generative KI-Tools in seinen täglichen Abläufen einsetzt. Kapitel H beleuchtet die konkreten Auswirkungen und zeigt auf, welche Schritte jetzt erforderlich sind.

Unmittelbare Pflichten: Transparenz und KI-Kompetenz müssen gegeben sein

Seit dem 2. August 2026 sind zwei Kernbereiche des EU AI Act, konkret die Artikel 50 und 4, vollumfänglich durchsetzbar. Diese betreffen fast alle Unternehmen, die in irgendeiner Form mit KI-Systemen interagieren. Das primäre Ziel ist es, Vertrauen in KI-Technologien zu schaffen, indem Anwender und die breite Öffentlichkeit über den Einsatz von KI informiert werden und der verantwortungsvolle Umgang mit ihr sichergestellt wird.

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 verlangen eine klare und unmissverständliche Information der Nutzer, sobald sie mit einem KI-System interagieren. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Einsatz von Chatbots im Kundenservice. Hier muss kenntlich gemacht werden, dass der Gesprächspartner kein Mensch, sondern ein automatisiertes System ist. Diese Kennzeichnung sollte direkt und intuitiv erfassbar sein, beispielsweise durch einen Hinweis im Chat-Fenster oder zu Beginn der Interaktion. Darüber hinaus erstreckt sich die Kennzeichnungspflicht auf KI-generierte oder wesentlich veränderte Inhalte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Dies umfasst Texte, Bilder, Audio- und Videodateien. Die Europäische Kommission hat hierzu detaillierte Leitlinien veröffentlicht. Für Unternehmen bedeutet dies konkret, dass Marketingtexte, Social-Media-Posts oder interne Kommunikationsmaterialien, die mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden, entsprechend gekennzeichnet werden müssen, sofern sie öffentlichkeitsrelevant sind. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Mensch den Inhalt geprüft und die redaktionelle Verantwortung dafür übernommen hat. Diese Prozesse zur Kennzeichnung müssen Unternehmen nun etablieren und dokumentieren. Es geht darum, eine bewusste Entscheidung des Nutzers zu ermöglichen, ob er sich auf KI-generierte Informationen verlassen möchte.

Parallel dazu wird die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) nach Artikel 4 durchgesetzt, auch wenn sie bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft ist. Diese Pflicht besagt, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme nutzen, über ein ausreichendes Verständnis dieser Systeme verfügen. Dies schliesst Kenntnisse über deren Funktionen, die potenziellen Grenzen, die Risiken im Umgang mit Daten und die korrekte Anwendung ein. Es geht nicht darum, jeden Mitarbeiter zu einem KI-Experten zu machen, sondern ein grundlegendes Bewusstsein für den verantwortungsvollen und sicheren Einsatz zu schaffen. Schulungsmassnahmen und der Nachweis dieser Kompetenzen sind unerlässlich. Dies kann durch interne Workshops, E-Learning-Module oder zertifizierte Schulungen erfolgen. Die Dokumentation dieser Schulungen und der erworbenen Kompetenzen ist dabei von entscheidender Bedeutung, um im Falle einer behördlichen Überprüfung die Einhaltung der Verordnung nachweisen zu können. Eine hohe KI-Kompetenz im Unternehmen minimiert nicht nur regulatorische Risiken, sondern fördert auch einen effizienteren und sichereren Einsatz der Technologie.

Umfassende Betroffenheit: Auch der Mittelstand muss handeln

Ein häufiges Missverständnis im DACH-Mittelstand ist die Annahme, der EU AI Act betreffe nur grosse Technologiekonzerne oder Entwickler von KI-Systemen. Diese Annahme ist falsch. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist bewusst breit gefasst und schliesst explizit Betreiber ein, also Unternehmen, die KI-Anwendungen lediglich nutzen. Das bedeutet, sobald ein Team in Ihrem Unternehmen gängige Tools wie Microsoft Copilot, ChatGPT oder andere generative KI-Systeme für alltägliche Aufgaben wie das Verfassen von E-Mails, das Erstellen von Vertragsentwürfen oder die Generierung von Marketingtexten einsetzt, fällt Ihr Unternehmen als Betreiber in den Anwendungsbereich der Verordnung. Es ist dabei unerheblich, ob die KI-Lösung als eigenständiges Produkt erworben oder als Feature in bestehende Software integriert wurde. Viele CRM-Systeme, Office-Suiten oder HR-Tools enthalten heute KI-Funktionen, deren Nutzung die Pflichten des AI Acts auslösen kann. Der Mittelstand muss daher dringend eine Bestandsaufnahme der genutzten KI-Systeme vornehmen und die Auswirkungen auf die internen Prozesse bewerten. Die Komplexität liegt oft in der Unscheinbarkeit dieser KI-Funktionen, die von den Mitarbeitenden als selbstverständliche Unterstützung wahrgenommen werden. Eine transparente Erfassung und Bewertung ist der erste Schritt zur Compliance.

Fristen für Hochrisiko-KI verschoben, aber keine Entwarnung

In den letzten Monaten sorgten Meldungen über verschobene Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme für eine gewisse Verwirrung und manchmal auch für eine trügerische Entspannung. Es ist korrekt, dass die umfassenden Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme durch das sogenannte

Häufige Fragen

Welche Teile des EU AI Act sind ab August 2026 durchsetzbar?

Ab dem 2. August 2026 sind insbesondere die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und die Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 des EU AI Acts vollumfänglich durchsetzbar. Dies erfordert, dass Unternehmen Nutzer über KI-Interaktionen informieren und KI-generierte Inhalte kennzeichnen sowie Mitarbeitende ausreichend in KI schulen.

Betrifft der EU AI Act auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?

Ja, der EU AI Act betrifft nicht nur Entwickler von KI-Systemen, sondern explizit auch Betreiber, also Unternehmen, die KI-Anwendungen lediglich nutzen. Dies schliesst KMU ein, die Tools wie Microsoft Copilot oder ChatGPT für den Arbeitsalltag verwenden.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des EU AI Acts?

Bei Verstössen gegen die Pflichten des EU AI Acts können erhebliche Bussgelder verhängt werden. Für Verstösse gegen die Pflichten für Hochrisiko-Systeme drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Verstössen gegen die Verbote unzulässiger KI-Systeme können sogar bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden. Hinzu kommen Reputationsschäden und rechtliche Risiken.

Welche Auswirkungen hat der EU AI Act auf Schweizer Unternehmen?

Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, müssen Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme oder -Dienstleistungen in der EU anbieten, die Vorgaben des EU AI Acts aufgrund des Marktortprinzips berücksichtigen. Die Schweiz prüft zudem eigene punktuelle Anpassungen ihrer Regulierung, um ähnliche Standards zu gewährleisten.

Was sind die wichtigsten Schritte für Unternehmen zur Einhaltung der neuen Regeln?

Unternehmen sollten eine umfassende KI-Inventur durchführen, Verantwortlichkeiten klären, die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden durch Schulungen sicherstellen und dokumentieren, Prozesse zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte implementieren und eine interne KI-Nutzungsrichtlinie erstellen. Eine proaktive KI-Governance ist entscheidend.

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