Recht2026-08-0510 Min.

EU AI Act: Transparenzpflichten treten in Kraft – Auswirkungen auf DACH-Unternehmen

Ab dem 2. August 2026 gelten weitreichende Transparenzpflichten des EU AI Act. Unternehmen im DACH-Raum müssen KI-Interaktionen und -Inhalte kennzeichnen, um hohe Bußgelder zu vermeiden und Vertrauen zu stärken.

KH

Kapitel H Research Team

Kapitel H

Die digitale Landschaft im deutschsprachigen Raum durchläuft eine tiefgreifende regulatorische Veränderung. Mit dem 2. August 2026 sind die weitreichenden Transparenzpflichten des Europäischen Gesetzes über Künstliche Intelligenz (EU AI Act) offiziell in Kraft getreten. Dieser Stichtag markiert einen entscheidenden Meilenstein für alle Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen. Während die umfassendsten Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme teilweise verschoben wurden, sind die nun anwendbaren Offenlegungspflichten von sofortiger Relevanz. Sie erfordern von Unternehmen eine proaktive Anpassung ihrer KI-Strategien und internen Prozesse, um Compliance sicherzustellen und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Der EU AI Act, der bereits am 1. August 2024 inkraftgetreten ist, sieht eine gestaffelte Anwendung seiner Regelungen vor. Die nun zum 2. August 2026 wirksam gewordenen Transparenzpflichten konzentrieren sich auf zwei zentrale Bereiche des KI-Einsatzes. Es ist entscheidend, diese nicht als technische Formalität abzutun, sondern als grundlegenden Schritt hin zu mehr Verantwortlichkeit und Vertrauen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Kapitel H betont stets, dass technologische Fortschritte Hand in Hand mit einer klaren Regulierung gehen müssen, um nachhaltigen Nutzen zu stiften und Risiken zu minimieren. Der Mittelstand im DACH-Raum ist hier besonders gefragt, da viele Unternehmen bereits KI-Tools nutzen, ohne sich der umfassenden regulatorischen Tragweite vollständig bewusst zu sein.

Was sich zum 2. August 2026 ändert: Kernpflichten im Detail

Die Transparenzpflichten des EU AI Act, die mit dem 2. August 2026 Anwendung finden, sind präzise formuliert und verlangen konkrete Maßnahmen von Unternehmen. Sie betreffen vor allem Situationen, in denen KI direkt mit Menschen interagiert oder Inhalte erzeugt. Es geht darum, Klarheit und Nachvollziehbarkeit zu schaffen, wo früher oft Intransparenz herrschte.

1. Interaktion mit KI-Systemen: Wenn Ihr Unternehmen KI-Systeme betreibt, die direkt mit Menschen interagieren, beispielsweise Chatbots im Kundenservice, virtuelle Assistenten auf Ihrer Website oder KI-Agenten in Support-Kanälen, müssen Sie Nutzerinnen und Nutzer klar und eindeutig darüber informieren, dass sie mit einer Maschine und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Diese Offenlegungspflicht gilt, es sei denn, die KI-Interaktion ist bereits offensichtlich und jedem Nutzer sofort ersichtlich, was in der Praxis selten der Fall ist. Ein versteckter Hinweis im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist ausdrücklich nicht ausreichend. Die Information muss barrierefrei und deutlich erfolgen. Bei Interaktion mit Kindern muss die Kommunikation altersgerecht gestaltet sein, um Missverständnisse oder potenzielle Manipulation zu vermeiden. Dies betrifft nicht nur die Benutzeroberfläche, sondern auch alle Kommunikationskanäle, über die eine solche Interaktion stattfindet. Das Ziel ist es, den menschlichen Gegenüber in die Lage zu versetzen, bewusst zu entscheiden, ob er mit einer KI interagieren möchte oder nicht. Dies ist ein Kernprinzip der Befähigung, das Kapitel H seit jeher vertritt.

2. Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen oder wesentlich verändern, sind verpflichtet, diese Inhalte maschinenlesbar zu kennzeichnen. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz digitaler Wasserzeichen oder durch die Integration von Metadaten geschehen. Ziel ist es, sogenannte

Häufige Fragen

Welche Transparenzpflichten des EU AI Act sind ab dem 2. August 2026 wirksam?

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen Nutzer klar informieren, wenn sie mit KI-Systemen interagieren (z.B. Chatbots). Zudem müssen KI-generierte Inhalte (Audio, Bild, Video, Text) maschinenlesbar gekennzeichnet werden, um ihre künstliche Herkunft offenzulegen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Transparenzpflichten?

Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern führen, die bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können, je nachdem welcher Betrag höher ist. Diese Strafen übertreffen jene der DSGVO.

Sind auch Schweizer Unternehmen vom EU AI Act betroffen?

Ja, Schweizer Unternehmen sind relevant, wenn sie auf dem EU-Markt agieren, KI-Systeme in der EU anbieten oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Der EU AI Act ergänzt das bestehende Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) und erfordert ebenfalls Compliance.

Was bedeutet der Aufschub für Hochrisiko-KI-Systeme?

Einige strengere Bestimmungen für Hochrisiko-KI-Systeme wurden auf den 2. Dezember 2027 (eigenständige Systeme) oder den 2. August 2028 (produkteingebettete Systeme) verschoben. Dies ist jedoch kein Grund zur Entwarnung, sondern soll Unternehmen Zeit geben, eine umfassende KI-Compliance-Strategie aufzubereiten und umzusetzen.

Welche ersten Schritte sollten Unternehmen jetzt unternehmen?

Unternehmen sollten eine umfassende KI-Inventur durchführen, um alle genutzten KI-Systeme und deren Risiken zu identifizieren. Zudem sind interne Richtlinien anzupassen, Mitarbeiter zu schulen und eine rechtliche Prüfung der Compliance-Maßnahmen vorzunehmen. Die Auswahl datenschutzkonformer KI-Tools ist ebenfalls entscheidend.

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