Recht2026-08-308 Min.

EU AI Act: Transparenzpflichten und Hochrisiko-KI seit 2. August 2026 verbindlich

Seit dem 2. August 2026 sind wesentliche Teile des EU AI Acts, insbesondere Transparenzpflichten und erste Bestimmungen für Hochrisiko-KI-Systeme, in Kraft. Dies markiert einen entscheidenden Wendepunkt für Unternehmen i

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Kapitel H Research Team

Kapitel H

Der EU AI Act, die weltweit erste umfassende KI-Verordnung, entwickelt sich schrittweise zu einer realen Verpflichtung für Unternehmen im DACH-Raum. Während das Gesetz bereits im August 2024 in Kraft trat, markierte der 2. August 2026 einen kritischen Stichtag. Seit diesem Datum sind wesentliche Bestimmungen, insbesondere die Transparenzpflichten und erste Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme, vollumfänglich anwendbar und werden durch das Europäische KI-Büro sowie nationale Behörden wie die Bundesnetzagentur in Deutschland durchgesetzt. Diese Entwicklung ist keine ferne Zukunftsvision mehr, sondern eine unmittelbare Realität, die strategische Anpassungen in jedem Unternehmen erfordert, das KI-Technologien einsetzt oder deren Einsatz plant.

Die Einführung des EU AI Acts erfolgt in einer Zeit, in der viele mittelständische Unternehmen im DACH-Raum noch am Anfang ihrer KI-Reise stehen. Studien zeigen, dass der Einsatz von KI in der Breite noch zögerlich ist und das Vertrauen in die Technologie oft fehlt. Gleichzeitig nutzen Mitarbeitende zunehmend selbstständig KI-Tools, was neue Risiken birgt. Der EU AI Act ist daher nicht nur eine regulatorische Hürde, sondern eine Chance, den KI-Einsatz innerhalb von Unternehmen zu strukturieren, zu steuern und letztlich sicherer sowie vertrauenswürdiger zu gestalten. Es geht darum, nicht nur Bußgelder zu vermeiden, sondern die Potenziale der KI verantwortungsvoll zu heben und gleichzeitig Compliance zu gewährleisten. Unternehmen müssen nun proaktiv handeln, um die neuen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen.

Der EU AI Act: Ein globaler Standard wird Realität

Der EU AI Act ist ein wegweisendes Regelwerk, das darauf abzielt, Vertrauen in KI zu schaffen, Innovationen zu fördern und gleichzeitig potenzielle Risiken für Grundrechte und Sicherheit zu minimieren. Mit seinem Inkrafttreten am 1. August 2024 begann eine Übergangsfrist, die nun mit dem 2. August 2026 für zentrale Aspekte geendet hat. Ab diesem Zeitpunkt sind die Transparenzpflichten sowie bestimmte Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme verbindlich. Das bedeutet, dass die regulatorischen Organe, darunter das Europäische KI-Büro, welches die Koordinierung auf EU-Ebene übernimmt, und die nationalen Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise die Bundesnetzagentur in Deutschland, nun die Befugnis haben, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Stichtag 2. August 2026 zwar nicht neu ist, aber der Beginn der tatsächlichen Durchsetzbarkeit der genannten Pflichten einen entscheidenden Unterschied macht. Bis zu diesem Datum konnten sich Unternehmen auf eine Vorbereitungsphase berufen. Nun ist dies nicht mehr möglich. Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen, müssen sich mit den spezifischen Anforderungen vertraut machen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen. Dies betrifft nicht nur grosse Technologiekonzerne, sondern explizit auch den Mittelstand im DACH-Raum, der KI-Lösungen in Marketing, Kundenservice, Personalwesen oder Produktion einsetzt. Die Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial in vier Kategorien: verbotene KI, Hochrisiko-KI, KI mit begrenztem Risiko und KI mit minimalem Risiko. Die nun in Kraft getretenen Regeln betreffen primär die Kategorien mit begrenztem und hohem Risiko.

Transparenzpflichten: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Eine der unmittelbarsten und weitreichendsten Änderungen, die seit dem 2. August 2026 gelten, sind die sogenannten Transparenzpflichten. Diese sind in Artikel 50 des EU AI Acts geregelt und verlangen, dass Unternehmen in bestimmten Fällen offenlegen, wenn Inhalte durch eine KI erstellt oder wesentlich verändert wurden oder wenn Nutzende mit einer KI interagieren. Diese Pflichten betreffen auch KI-Systeme mit geringem Risiko, die im Mittelstand weit verbreitet sind, wie beispielsweise gängige Chatbots oder Bildgenerierungsprogramme.

* Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten: Texte, Bilder, Videos und Audioinhalte, die von Künstlicher Intelligenz generiert oder manipuliert wurden, müssen entsprechend markiert werden. Dies ist besonders relevant für Inhalte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen, wie Nachrichten, politische Informationen oder auch Produktbewertungen und Marketingtexte. Eine einfache, verständliche Kennzeichnung ist hierbei ausreichend. Zum Beispiel kann am Ende eines Artikels der Hinweis

Häufige Fragen

Welche Teile des EU AI Act sind seit dem 2. August 2026 in Kraft?

Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten des EU AI Acts, insbesondere die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten und die Offenlegung bei Interaktion mit KI-Systemen, sowie erste Bestimmungen für Hochrisiko-KI-Systeme verbindlich und werden durchgesetzt.

Was bedeuten die neuen Transparenzpflichten für mein Unternehmen?

Unternehmen müssen ab sofort KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) klar als solche kennzeichnen. Ebenso muss transparent gemacht werden, wenn Nutzer mit einem KI-System (z.B. Chatbot) interagieren. Eine menschliche Überprüfung und Verantwortungsübernahme kann in vielen Fällen die Kennzeichnungspflicht für Inhalte umgehen.

Was sind Hochrisiko-KI-Systeme und was ist zu beachten?

Hochrisiko-KI-Systeme sind Anwendungen, die erhebliche Auswirkungen auf Grundrechte, Gesundheit oder Sicherheit haben können, beispielsweise in den Bereichen Personalwesen, Kreditvergabe oder Bildung. Unternehmen müssen diese Systeme klassifizieren und erste Maßnahmen zur Einhaltung der strengeren Anforderungen ergreifen, obwohl die vollständige Anwendung erst im Dezember 2027 erfolgt.

Wie wirkt sich der EU AI Act auf Schweizer Unternehmen aus?

Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Outputs in der EU genutzt werden, fallen unter den extraterritorialen Geltungsbereich des EU AI Acts. Zudem gelten in der Schweiz bereits heute Transparenzpflichten und Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) für KI-Anwendungen, die Personendaten verarbeiten.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des EU AI Acts?

Bei Nichteinhaltung des EU AI Acts können hohe Bußgelder verhängt werden, die bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Solche Strafen können für mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein.

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